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Channel: Kommentare zu: IP-Adressen – personenbezogene Daten
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Von: Dr. Datenschutz

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Das Telemediengesetz führt in §13 aus, wie eine Erklärung für den Nutzer einer Webseite in der sogenannten Datenschutzerklärung gestaltet sein muss. Üblicherweise erfolgt in der Datenschutzerklärung auch ein Hinweis auf Cookies. Damit ist der aktuellen Rechtslage in Deutschland genüge getan. In der Kritik steht diese Lösung vor allem deshalb, weil man sich zu dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme natürlich bereits auf der Webseite befindet und ein Cookie auf dem Rechner gespeichert wurde.

Dieses Vorgehen ist daher wohl als Kompromisslösung zu verstehen. Browser bieten die Möglichkeit, Cookies generell zu verbieten und dies wird oft als Argument heran gezogen. Eine andere Lösung wurde im Rahmen der EU-Cookie-Richtlinie beispielsweise in Großbritannien eingesetzt. Hier erscheint jetzt zunächst immer ein Pop-Up, bei dem man aktiv in Cookies einwilligen muss. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass dies in Eingang in die deutsche Praxis finden wird.


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